Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz

Ziel des neuen Hinweis­ge­ber­schutz­ge­setzes ist es, Verstöße oder Missstände im beruf­lichen Umfeld aufzu­decken und zu unter­binden. Auf dieser Seite möchten wir Euch und Ihnen die Möglichkeit geben, sich bei uns zu melden, wenn Ihr oder Sie von einem Verstoß erfahrt und uns darauf hinweisen möchtet.

Dieser Hinweis wird streng vertraulich behandelt! Nur die Melde­stelle, bestehend aus Kerstin Rieckmann, wird Kenntnis von dem Hinweis erlangen, diesem nachgehen und den Missstand ausräumen. Der Hinweis­geber erhält innerhalb von 7 Tagen eine Eingangs­be­stä­tigung und spätestens nach 3 Monaten, eine Rückmeldung, wie mit dem Hinweis verfahren wurde.

Die Hinweis­geber können weder in Bezug auf ihren Hinweis noch auf ihre Beschäf­tigung haftbar gemacht werden. Wenn gewünscht, kann der Hinweis auch anonym abgegeben werden. Hierbei ist zu bedenken, dass wir auf die Angabe einer Mailadresse angewiesen sind, um Rückfragen zur Klärung des Vorfalls zu stellen und dem Hinweis­geber eine Rückmeldung zum Ergebnis der Unter­su­chung zu geben.

Melde­stelle:
Kerstin Rieckmann, k.rieckmann@kuhse.de, Tel. +49 4171 798–125

Kuhse Power Solutions GmbH, Ohepark 2, 21224 Rosen­garten


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